Zum Hauptinhalt springen

Beglaubigung in Thailand · Häufige Fragen

Kurze Antwort

Thailand kennt kein Notaramt deutschen Zuschnitts. Beglaubigen darf nur ein bei der Lawyers Council of Thailand nach §9 registrierter Notarial Services Attorney. Für die Verwendung in Deutschland folgt danach die Legalisation durch das thailändische Außenministerium (MFA) und die Deutsche Botschaft Bangkok — Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten, eine echte Apostille gibt es hier nicht.

Häufige Fragen

Wird eine thailändische Beglaubigung in Deutschland anerkannt?

Nicht unmittelbar. Erforderlich ist die Legalisation durch das thailändische Außenministerium und anschließend durch die Deutsche Botschaft Bangkok. Erst diese Kette macht die Urkunde für deutsche Behörden verwertbar.

Gibt es eine Apostille aus Thailand?

Nein. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen nicht beigetreten. Wer eine Apostille verlangt, meint in der Praxis die Legalisationskette MFA plus Botschaft.

Muss ich persönlich erscheinen?

Für jede Unterschriftsbeglaubigung und jede eidesstattliche Erklärung ja, mit Originalpass. Reine Kopienbeglaubigungen können nach Vorlage des Originals auch ohne weiteren Termin abgewickelt werden.

Wie lange dauert die vollständige Legalisation?

Die Beglaubigung erfolgt am Terminstag. Das Außenministerium benötigt üblicherweise zwei bis vier Werktage, die Botschaftslegalisation richtet sich nach der dortigen Terminlage.

Kann die Übersetzung in Deutschland angefertigt werden?

Möglich, aber unpraktisch: das thailändische Außenministerium legalisiert nur Übersetzungen, die in Thailand von einem registrierten Übersetzer erstellt wurden. Deshalb übersetzen wir vor der Legalisation.

Beglaubigen Sie auch außerhalb Bangkoks?

Ja, mit Vorlauf sind Termine in Chiang Mai, Pattaya, Phuket und Udon Thani möglich; es entstehen Reisekosten.

Verwandte Leistungen

Thai Notary Law & Service Co., Ltd. · Reg. 0405565001923 · Lawyers Council of Thailand §9